Die Abholung und Entsorgung von Speiseabfällen aus Restaurants und Großküchen stellt keine landwirtschaftliche Dienstleistung dar, die der Pauschalbesteuerung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG unterliegt.
Durchschnittssatzbesteuerung für Landwirte
Für die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen …
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