Art. 80 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1122/2009 regelt den dem Begünstigten einer rechtswidrigen Beihilfe gegenüber deren Rückforderung zustehenden Vertrauensschutz abschließend und verdrängt daher § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 MOG i.V.m. § 48 Abs. 2 VwVfG. Beruht die fehlerhafte Festsetzung einer Betriebsprämie auf einem Computerfehler, so dass
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