Die Lieferung von aus bei Waldarbeiten angefallenem Holz gewonnenen Holzhackschnitzel unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz gemäß Nr. 48 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG. Aus Rohholz gewonnene Holzhackschnitzel sind zolltariflich -je nach Holzart- entweder in die Unterpos. 4401 21 KN (Nadelholz in Form von Schnitzeln)
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