Zwar sind Bauvorhaben, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen, im Außenbereich privilegiert zulässig. Ein Swimmingpool teilt diese Privilegierung eines Einfamilienhauses aber nicht. Zur funktionsgerechten Nutzung einer im Außenbereich gelegenen Wohnung – wie dem …
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