In Verfahren zur Genehmigung eines Hofübergabevertrages sind Angehörige, die im Erbfall als weichende Erben in Betracht kommen, im Regelfall nicht Beteiligte, auch nicht materiell Beteiligte (Beteiligte i.S.d. § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG). Ihre Beteiligung ist auch nicht …
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