Unter der Bezeichnung “pomazánkové máslo” (streichfähige Butter) darf ein Milcherzeugnis nicht vermarktet werden, wenn es nicht als Butter eingestuft ist. Da die Tschechische Republik die Vermarktung des betreffenden Erzeugnisses unter dieser Bezeichnung zugelassen hat, liegt ein Verstoß gegen ihre unionsrechtlichen …
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