Grundsätzlich fallen unter Haushaltsgegenstände zur gemeinsamen Lebensführung auch Vorräte an Nahrungsmitteln, die zwar keine Haushaltsgegenstände im eigentlichen Sinne darstellen. Aber die Pflege eines Weinkellers ist dann – vergleichbar mit einer Münz- oder Briefmarkensammlung – als ein Hobby eines Ehepartners anzusehen, …
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