Wer eigenständig eine Obstwiese bewirtschaftet und die Früchte darauf zieht, ist Unternehmer eines landwirtschaftlichen Betriebs nach § 136 Abs. 3 Nr. 1 SGB VII. Die Unternehmereigenschaft erfordert nicht zwingend, dass man Eigentümer eines landwirtschaftlichen Grundstücks ist oder die Beiträge …
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