Ein in einem Pachtvertrag enthaltenes Vorkaufsrecht kann zu einer Teilnichtigkeit dieser Klausel führen, wenn anzunehmen ist, dass der Vertrag im Übrigen auch ohne diese Klausel geschlossen worden wäre. Findet die Bewirtschaftung einer verpachteten Fläche mit Kenntnis des Verpächters seit einigen Jahren nicht mehr durch den eigentlichen Vertragspartner statt, kann ein
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