Hofbewirtschaftung durch den Sohn – und die Kündigung des Bewirtschaftsvertrags nach 20 Jahren

Hat der Eigentümer die Bewirtschaftung seines Hofes im Sinne der HöfeO durch einen zunächst befristeten, dann ordentlich kündbaren Bewirtschaftungsvertrag auf seinen Sohn übertragen, ist das Recht zur ordentlichen, freien Kündigung verwirkt, wenn seit Übertragung der Bewirtschaftung mehr als 20 Jahre vergangen sind und die Bewirtschaftung die Lebensgrundlage des Abkömmlings bildet.

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Die Betriebshaftpflichtversicherung des Landwirts bei Verpachtung

Wird im Versicherungsvertrag der Betriebshaftpflichtversicherung eines Landwirts eine Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen und Gebäuden zum Betrieb eines Legehennenstalls mit Auslaufflächen nicht ausdrückich erwähnt, umfasst der versicherte Betrieb eine solche Verpachtung auch dann nicht, wenn sie brachenüblich ist. Die Verpachtung ist keine mitversicherte Nebentätigkeit. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Oldenburg

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Unentgeltliche Übertragung des Verpachtungsbetriebs

Eine Entnahme bzw. Einlage i.S. des § 4 Abs. 4a EStG liegt nicht vor, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb, der zunächst nur pachtweise zur Bewirtschaftung überlassen wurde, ohne dass der Betriebsverpächter die Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs erklärt, mit der Folge unentgeltlich auf den bisherigen Pächter übertragen wird, dass der während der

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Die Milchreferenzmenge des Pächters

Der subventionsähnliche Vorteil aus der Milchreferenzmenge, abgabenfrei Milch zu erzeugen und vermarkten zu können, steht einem Verpächter, der nicht Erzeuger ist und die auf ihn bei Beendigung des Pachtverhältnisses übergehende Referenzmenge nur durch Veräußerung verwerten kann, nicht zu. Ein solcher Verpächter hat gegen den Pächter keinen Anspruch aus § 812

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