Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Revisionen mehrerer Imker zurückgewiesen, die wirksame Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais verlangten, um eine Verunreinigung ihres Honigs mit dessen Pollen zu verhindern. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft baute in den Jahren 2005 – 2008 auf einem Versuchsgut gentechnisch veränderten Mais an. Die
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