Der „Verkauf von Ackerstatusrechten für landwirtschaftliche Nutzflächen“ ist keine der Umsatzbesteuerung nach Durchschnittsätzen unterliegende landwirtschaftliche Dienstleistung. Die Verpflichtung zur Anlage und zum Erhalt von Dauergrünland durch einen Landwirt zugunsten eines anderen Landwirts, um diesem eine Genehmigung gemäß § 2 der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung für Schleswig-Holstein (DGL-VO SH) zum Umbruch von Dauergrünland zu
Lesen