Ein Grundstücksnachbar kann verlangen, die Pferdehaltung in einem Offenstall zu unterlassen, der ohne Baugenehmigung und unter Verstoß gegen das öffentlich-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme errichtet wurde. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Rechtsstreits aus Sachsen-Anhalt, in dem eine Nachbarin gegen die Eigentümerin des Nachbargrundstücks und die dort betriebene Reitschule vorging.
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