Der Ausbruch von Rindern infolge einer Treibjagd

Der Jagdausübungsberechtige als Veranstalter und Organisator einer gemeinschaftlichen Jagd ist dafür verantwortlich, dass Dritte nicht durch jagdtypische Gefahren zu Schaden kommen. Landwirte sind rechtzeitig zuvor von der beabsichtigten Treibjagd zu unterrichten, um ihnen die Möglichkeit zum vorübergehenden Einstallen der Tiere zu geben. Wird dies unterlassen und der Landwirt verunfallt beim

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Die entlaufenen Rinder

Die Kosten für den Einsatz von Polizeibeamten, die entlaufene Rinder auf eine Weide zurückgetrieben haben, hat der Landwirt zu tragen, dem die Rinder gehören. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Hannover in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines Landwirts abgewiesen, der den Bescheid der Polizeidirektion Hannover angegriffen hat, weil

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Die Bestandssperre bei Rinder-Tuberkulose

Wenn der Ausbruch der Tuberkulose bei Rindern amtlich festgestellt worden ist, sind das Gehöft und der sonstige Standort einer Sperre, bei der die Rinder des Bestandes im Stall oder mit Genehmigung der zuständigen Behörde auf der Weide abzusondern und dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde aus dem Gehöft oder

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Verfütterungsverbote bei Rindvieh

Das im Rahmen der Bekämpfung der BSE-Seuche eingeführte Verbot der Verfütterung von Futtermitteln mit tierischen Fetten an wiederkäuende Nutztiere in § 18 Abs. 1 Satz 1 LFGB verstößt nicht gegen Europarecht. Die Verfütterung von Mischfuttermitteln mit Wiederkäuerfetten oder anderen tierischen Fetten an Kälber verstößt gegen § 18 Abs. 1 Satz

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Prämienansprüche für männliche Rinder

Fehler und Versäumnisse bei der Führung des Bestandsregisters führten als solche im Antragsjahr 1995 nicht zum Verlust von Prämienansprüchen für männliche Rinder. Die Pflicht des Landwirts, ein Bestandsregister zu führen, war im Jahre 1995 im europäischen Recht lediglich durch eine Richtlinie vorgesehen. Nachdem der Rat im Jahr 1990 aus tierseuchenrechtlichen

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