Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen

Der Bundesgerichtshof hat keine Bedenken gegen die Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen. In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte eine auf die Vermarktung von Bio-Produkten spezialisierter Erzeugergemeinschaft von elf ökologisch arbeitenden Betrieben geklagt, die Ackerbau und Hühnerhaltung betreiben. In den Nächten vom 11./12.05.und 12./13.05.2012 drang F., der sich für

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Legehennen – und das Problem der männlichen Küken

Das in Brütereien praktizierte Töten männlicher Eintagsküken aus Legehennenrassen verstößt nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen nicht gegen das Tierschutzgesetz. ühner werden in der Geflügelwirtschaft zur Eier- und Fleischerzeugung genutzt. Durch das Ausbrüten von Hühnereiern entstehen je zur Hälfte weibliche und männ­liche Küken. Da zur Fleischerzeugung ganz überwiegend

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Pfirsiche

Rindertransport per Eisenbahn – und die Ausfuhrerstattung

Ausfuhrerstattung können wegen Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Vorschriften beim Eisenbahntransport von lebenden Rindern versagt werden. VO Nr. 615/98 setzt für die Zahlung der Ausfuhrerstattung (u.a.) die Einhaltung der RL 91/628/EWG voraus. Damit sind auch die Vorschriften der RL 91/628/EWG über die maximale Transportdauer einzuhalten, die nach dem Urteil „Viamex Agrar Handel“

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Maulwurfbekämpfung per Buttersäure

Der Vertrieb von Buttersäure zur Maulwurfbekämpfung bleibt vorerst verboten. Das gegen einen Internetanbieter ergangene Verbot, Buttersäure als Mittel gegen Maulwürfe oder Wühlmäuse anzubieten und zu vertreiben, ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin rechtens. Der Antragsteller vertreibt über einen Internet-Versandhandel Buttersäure in Gefäßen von bis zu 500 ml Größe. Auf seiner

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Tötungsverbot für Eintagsküken

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Minden bietet das Tierschutzgesetz keine ausreichende Grundlage für ein behördliches Verbot der Tötung von Eintagsküken. Die Untersagung der in der Geflügelzucht vorzufindenden Praxis, wonach männliche Küken aus Legelinien getötet werden, bedarf vielmehr einer spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf, die es bisher im geltenden Tierschutzgesetz nicht gibt. Gemäß einer

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