Wenn Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb haben, müssen Sie wirtschaftlich handeln. In vielen
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Recht & Steuern. Nicht nur für Bauern.
Akutelle Rechtsnachrichten und Hintergrundberichte für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum.
Die Betriebsvermögenseigenschaft eines in das Umlegungsverfahren eingeworfenen Grundstücks setzt sich nur insoweit an dem zugeteilten Grundstück fort, als dieses in Erfüllung des Sollanspruchs gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 BauGB zugeteilt wird . Werden Grundstücke des Privat- und des Betriebsvermögens in das Umlegungsverfahren eingeworfen, sind die zugeteilten Surrogationsgrundstücke, wenn diese
LesenWer ein Grundstück mit aufstehender Weihnachtsbaumkultur erwirbt, hat für den Teil des Kaufpreises, der auf die Bäume entfällt, keine Grunderwerbsteuer zu entrichten. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sind diejenigen Leistungen, die für den Erwerb des Grundstücks im Sinne des bürgerlichen Rechts zu erbringen sind. Eine Gegenleistung für Scheinbestandteile gehört nicht zur
LesenOb die Qualifikation einzelner Flurstücke als Bauland einer gemeinsamen Zweckbestimmung von landwirtschaftlich genutzten Flächen entgegensteht, ist im Einzelfall zu entscheiden. Die Rechtsfrage, ob allein die Baulandqualifikation eines einzelnen, landwirtschaftlich genutzten Flurstücks ausreicht, um dieses Flurstück aus der wirtschaftlichen Einheit mehrerer landwirtschaftlich genutzter Flurstücke herauszulösen, besitzt keine grundsätzliche Bedeutung (§ 115
LesenOb Photovoltaikanlagen, die ein Steuerpflichtiger auf mehreren -nicht benachbarten- Grundstücken betreibt, ertragsteuerrechtlich als unselbständige Betriebsteile eines einheitlichen Gewerbebetriebs oder aber als begünstigt nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 und Abs. 4 EStG veräußerbare Teilbetriebe anzusehen sind, ist nach den hierfür geltenden herkömmlichen Grundsätzen der höchstrichterlichen
LesenBezieht sich ein Rechtsvorgang auf mehrere Grundstücke, die in den Bezirken verschiedener Finanzämter liegen, stellt gemäß § 17 Abs. 2 Alternative 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) das Finanzamt, in dessen Bezirk der wertvollste Bestand an Grundstücken liegt, die Besteuerungsgrundlagen gesondert fest. Mit dem Begriff „Rechtsvorgang“ nimmt die Vorschrift Bezug auf §
LesenBemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sind diejenigen Leistungen, die für den Erwerb des Grundstücks im Sinne des bürgerlichen Rechts zu erbringen sind. Eine Gegenleistung für Scheinbestandteile gehört nicht zur Bemessungsgrundlage. Gehölze sind Scheinbestandteile, wenn bereits zum Zeitpunkt von Aussaat oder Pflanzung vorgesehen war, sie wieder von dem Grundstück zu entfernen. Dazu
LesenBezieht sich ein Rechtsvorgang auf mehrere Grundstücke, die in den Bezirken verschiedener Finanzämter liegen, stellt gemäß § 17 Abs. 2 Alternative 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) das Finanzamt, in dessen Bezirk der wertvollste Bestand an Grundstücken liegt, die Besteuerungsgrundlagen gesondert fest. Mit dem Begriff „Rechtsvorgang“ nimmt die Vorschrift Bezug auf §
LesenDie Überführung eines Wirtschaftsguts vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen stellt keine Anschaffung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG dar. Im Streitfall hatte der Kläger, der Inhaber einer Hofstelle war, im Jahr 2011 eine zu seinem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörende Wohnung entnommen. Die Wohnung,
LesenDie Sozialwahlen zur Vertreterversammlung in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung im Jahr 2017 sind fehlerfrei ausschließlich in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung durchgeführt worden. Sie sind deshalb gültig und nicht zu wiederholen. Dies hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden. Dieser Entscheidung zugrunde lag die Klage eines Eigentümers land- und forstwirtschaftlicher Flächen, der als Selbstständiger ohne
LesenEin Gemeinschaftswald ist grundbuchfähig und kann auch eigene Anteile an dem Waldgrundbesitz erwerben. Bei einem solchen Gemeinschaftswald im Sinne des hessischen Waldgesetzes handelt es sich um einen Privatwald, der von einer Gemeinschaft genutzt wird (§ 20 HWaldG). In dem hier vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall kaufte ein Gemeinschaftswald
LesenKauft eine Erzeugergenossenschaft Lebensmittel von ihren Mitgliedern in ihrer Eigenschaft als Erzeuger an und liefert diese Lebensmittel in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Abnehmer weiter, sind „Marktgebühren“, die die Erzeugergenossenschaft von dem an die Erzeuger zu zahlenden Kaufpreis abzieht, kein Entgelt für eine Vermarktungsleistung. In dem hier vom
LesenModerne Landwirte stehen vor ganz besonderen Herausforderungen. Sie sehen sich einer stetig wachsenden Weltbevölkerung gegenüber, die versorgt werden muss. Zugleich haben sie nicht selten mit einem Mangel an Arbeitskräften und mit Verbrauchern zu tun, die eine umweltfreundliche Lösung für Ernährungsfragen wünschen. Ein Teil der Antwort auf diese Herausforderungen ist die
LesenEine vollständige häusliche Quarantäne als Schutzmaßnahme gegenüber einer weiteren Verbreitung von SARS-CoV-2 gegenüber eines Gemüsebauern und seinen zum Teil negativ auf Corona getesteten Erntehelfern ist ermessensgerecht und verhältnismäßig. Mit dieser Begründung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Ziel
LesenDie Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer geschützten Ursprungsbezeichnung müssen sich aus der Produktspezifikation ergeben. Für die Auslegung des Begriffs „Rebfläche“ im Sinne der Produktspezifikation für die geschützte Ursprungsbezeichnung „Rheinhessen“ kann nicht auf die Vorschriften des Landes Rheinland-Pfalz zurückgegriffen werden. Nach Art. 103 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des
LesenDie Bestellung von Erbbaurechten an land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken und die anschließende Bebauung durch die Berechtigten führt zur Entnahme der Grundstücke, falls die endgültige Nutzungsänderung mehr als 10 % der Gesamtfläche des Betriebs betrifft. Ist die Geringfügigkeitsgrenze von 10 % überschritten, kommt es für das Vorliegen einer Entnahme regelmäßig
LesenDurch die (parzellenweise) Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen erfolgt -entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung- noch keine (Teil-)Betriebsaufgabe. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hat der Steuerpflichtige im Fall der Verpachtung seines Betriebs ein Wahlrecht, ob er den Vorgang als Betriebsaufgabe i.S. des § 16 Abs. 3 EStG behandeln und damit die Wirtschaftsgüter
LesenEin landwirtschaftlicher (Eigentums-)Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte aufgegeben . Dies gilt auch dann, wenn das land- und forstwirtschaftliche Betriebsvermögen des Erblassers nach seinem Tod auf seine (nicht mitunternehmerisch verbundenen) Erben aufgeteilt wird . Im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall wurde der landwirtschaftliche Betrieb im Zuge
LesenDer Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union eine Rechtsfrage zur Umsatzsteuerpflicht bei der Vermietung von Betriebsvorrichtungen zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 AEUV vorgelegt: Erfasst die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen gemäß Art. 135 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL nur die isolierte (eigenständige) Vermietung derartiger
LesenEin landwirtschaftlich genutztes Betriebsgrundstück, auf dem in einer Tiefe von 3 bis 4 m ein Regenwasserkanal verlegt wird, bleibt einkommensteuerrechtlich ein einheitliches Wirtschaftsgut . Leistungen, die ein Landwirt für die Bewilligung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zulasten eines Betriebsgrundstücks bezieht, mit der er das zeitlich nicht begrenzte Recht eingeräumt hat, auf
LesenDie Festsetzung in einem einfachen Bebauungsplan, wonach die Bebauung mit Tierhaltungsanlagen unzulässig ist, die nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 oder 4 BauGB zu beurteilen sind und dem Halten oder der Aufzucht von Schweinen, Geflügel, Rindern, Schafen, Ziegen, Pferden und Pelztieren dienen, kann nicht auf § 9 Abs. 1
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