Bis zum Beginn des ersten Förderzeitraums am 1. April 2025 haben bereits 625 Betriebe für 102.284 Tiere einen Antrag bei der Landwirtschaftskammer gestellt, um sie vor Wolfsangriffen zu schützen. Das Land Niedersachsen stellt im ersten Bewilligungsjahr hierfür 4 Mio. € bereit.

Anfang Februar hatte sich das Dialogforum „Weidetierhaltung und Wolf“ auf die vereinfachte Prämie verständigt, sie wurde Ende Februar dann vom niedersächsischen Umweltminister Meyer und Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte vorgestellt. Nach Angaben der Tierseuchenkasse gibt es in Niedersachsen aktuell 218.554 Schafe und 26.251 Ziegen.
Die neue Förderrichtlinie gilt für Betriebe mit mehr als zehn Schafen oder Ziegen. Wer weniger Tiere hat oder einen tierhaltenden Betrieb neu gründet oder erweitert, kann weiterhin Präventionsmaßnahmen für Zäune und Herdenschutzhunde auf Antrag als Investition gefördert bekommen. Die Tierhaltenden konnten bis Mitte März die jährliche Prämie in Höhe von 260 Euro pro Hektar Weidefläche oder 325 Euro pro Hektar Deichfläche beantragen. Umgerechnet auf die Schaf- bzw. Ziegenzahl sind dies 40 Euro pro Tier auf Weideflächen und 50 Euro pro Tier am Deich. Voraussetzung für die Zahlung ist ein bereits bestehender wolfsabweisender Grundschutz.
Der Förderzeitraum beträgt fünf Jahre, beginnt am 1. April des ersten Jahres und endet am 31. März des fünften Jahres. Der lange Förderzeitraum sichert den Betrieben eine dauerhafte Unterstützung. Die beweideten Flächen müssen erst zum Ende eines jeweiligen Bewilligungsjahres nachgewiesen werden und können im Jahr flexibel getauscht werden. Nächstes Jahr sind erneut Anträge möglich.
Mit der neuen Förderrichtlinie müssen Zäune oder Herdenschutzhunde nicht mehr einzeln bei der Landwirtschaftskammer beantragt und geprüft werden. Damit soll diese Prämie auch zu einer unbürokratischen Lösung für den Herdenschutz beitragen.
Bildnachweis:
- Schafe: Katja Fissel







