Der Anspruch auf Zugang zu Informationen über „festgestellte nicht zulässige Abweichungen“ von Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelrechts nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG setzt nicht voraus, dass die Abweichung durch Verwaltungsakt festgestellt ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt in einem Fall entschieden, in dem
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Aktuelle Informationen und Entwicklungen im Umweltrecht
Klärschlamm – und der Gewässerschutz
Das Verbot der Klärschlammaufbringung wirkt nicht wie eine Enteignung. Das Eigentum ist nicht in der Substanz, sondern allenfalls in der Verwendung beeinträchtigt. Hierfür sieht das Gesetz einen Ausgleich nicht vor. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Rostock in dem hier vorliegenden Fall der Klägerin keine Entschädigung zugesprochen und gleichzeitig die
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