Gegen die Rücknahme oder den Widerruf einer Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz kann gemäß § 22 Abs. 1 GrdstVG ein Antrag auf Entscheidung durch das nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen zuständige Gericht gestellt werden. Die Rücknahme einer rechtswidrigen Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz richtet sich nach § 48
LesenKategorie: Landpacht & Grundstücksverkehr
Einzug des Milchlieferrechts – nach Beendigung des Pachtvertrags
Wird ein Teil des Milchlieferrechts unentgeltlich zu Gunsten der Landesreserve eingezogen, sind die anteilig auf diese Menge entfallenden Anschaffungskosten auszubuchen. Ist das eingezogene Milchlieferrecht mit dem abgespaltenen Buchwert nach § 55 Abs. 1 EStG bilanziert, werden die anteiligen Anschaffungskosten den Anschaffungskosten des Grund und Bodens, von dem sie sich ursprünglich
LesenFreiwilliger Landtausch in der Flurbereinigung – und die stillen Reserven
Für den freiwilligen Landtausch gelten einkommensteuerrechtlich dieselben Folgen wie beim Regelflurbereinigungs- und beim Baulandumlegungsverfahren. Der Austausch von Grundstücken im Rahmen eines freiwilligen Landtauschs ist daher nicht nach den für den (freiwilligen) Tausch von Wirtschaftsgütern maßgeblichen Grundsätzen des § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG zu beurteilen, sondern -soweit Wertgleichheit besteht-
LesenVorzeitige Kündigung von langfristig verpachteten Flächen
Ein in einem Pachtvertrag enthaltenes Vorkaufsrecht kann zu einer Teilnichtigkeit dieser Klausel führen, wenn anzunehmen ist, dass der Vertrag im Übrigen auch ohne diese Klausel geschlossen worden wäre. Findet die Bewirtschaftung einer verpachteten Fläche mit Kenntnis des Verpächters seit einigen Jahren nicht mehr durch den eigentlichen Vertragspartner statt, kann ein
LesenUngesunde Verteilung der Bodennutzung – und das Beanstandungsverfahren bei Landpacht
Das Landwirtschaftsgericht hat in den Beanstandungsverfahren nach §§ 7, 8 LPachtVG den zu einer ungesunden Verteilung der Bodennutzung führenden Landpachtvertrag nach § 8 Abs. 1 Satz 1 LPachtVG auch dann aufzuheben, wenn der Vertrag seiner Ansicht nach nicht wirksam zustande gekommen oder nichtig ist. Das Landwirtschaftsgericht ist insoweit berechtigt, die
LesenVerpachtung landwirtschaftlicher Grundstücke – und das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht
Unterliegt ein nach § 2 Abs. 1 GrdstVG genehmigungsbedürftiger Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks dem siedlungsrechtlichen Vorkaufsrecht (§ 4 Abs. 1 RSG), stellt die gleichzeitige oder in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Kaufgeschäft vorgenommene Verpachtung des Grundstücks von dem Verkäufer an den Käufer eine ungesunde Verteilung der Bodennutzung im Sinne des
LesenGrundstücksverkehrsgenehmigung – und die Grundstücksauktion
Auf ein grobes Missverhältnis zwischen dem Preis und dem Wert des Grundstücks gestützte Versagungen von Verkäufen an den Meistbietenden in einem offenen, transparenten und bedingungsfreien Ausschreibungsverfahren sind nur dann rechtmäßig, wenn das Höchstgebot nicht den Marktwert widerspiegelt, sondern spekulativ überhöht ist. Maßgebendes Kriterium dafür sind in erster Linie die in
LesenGrundstücksverkehrsgenehmigung – und der Wert des Grundstücks
Unter dem Wert des Grundstücks im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG ist nicht mehr dessen innerlandwirtschaftlicher Verkehrswert, sondern dessen Marktwert zu verstehen. Dieser Wert bestimmt sich nach dem Preis, den Kaufinteressenten – auch Nichtlandwirte – für das Grundstück zu zahlen bereit sind . Der Wert des
LesenGrunderwerbsteuer für die freiwillige Baulandumlegung
Die unterschiedliche grunderwerbsteuerliche Behandlung von amtlicher und freiwilliger Baulandumlegung ist verfassungsgemäß. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, dass der Übergang von Grundeigentum anlässlich einer amtlichen Baulandumlegung nach den §§ 45 BauGB von der Grunderwerbsteuer ausgenommen, im Rahmen einer freiwilligen Baulandumlegung hingegen grunderwerbsteuerpflichtig ist.
LesenBetriebsneugründung – und der Ankauf von Wirtschaftsflächen
Der Erwerb von Flächen für den Aufbau eines neuen landwirtschaftlichen Betriebs kann den Versagungsgrund nur ausräumen, wenn der Erwerber konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten zur Aufnahme des neuen Betriebs verfolgt und bereits entsprechende Vorkehrungen getroffen hat; dies gilt für Nichtlandwirte und Landwirte gleichermaßen. Nach § 9 Abs.
LesenUngesunde Verteilung von Grund und Boden – der Erwerber als Grundbesitzer
Vorhandenes Eigentum an landwirtschaftlichen Grundstücken reicht nicht aus, um den Versagungsgrund der ungesunden Verteilung von Grund und Boden auf Seiten des Erwerbers auszuräumen; das gilt vor allem bei einem Nichtlandwirt, aber auch bei einem Landwirt, der ohne Zusammenhang mit seinem landwirtschaftlichen Betrieb Flächen erwirbt. Nach § 9 Abs. 1 Nr.
LesenErwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch einen Mitgesellschafter
Der Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch den Gesellschafter zu dem Zweck, dieses als Sonderbetriebsvermögen (§ 13 Abs. 7 i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG) in eine Personengesellschaft einzubringen, ist bei wertender Betrachtung dem Erwerb durch die Gesellschaft nur dann gleichzustellen, wenn der Gesellschafter in dem Unternehmen
LesenDas nicht bestehende siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht – und die Genehmigungsfrist
Zur Verlängerung der Frist für die Entscheidung über eine Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz auf drei Monate reicht es aus, dass die Genehmigungsbehörde annimmt, wegen eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts gemäß § 12 GrdstVG zur Vorlage an die Siedlungsbehörde verpflichtet zu sein, und rechtzeitig einen hierauf gestützten Zwischenbescheid erlässt; es kommt nicht darauf
LesenUngesunde Verteilung von Grund und Boden – Vorratserwerb landwirtschaftlicher Grundstücke
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG ist die Genehmigung zu versagen, wenn sie eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens bedeuten würde. Nach § 9 Abs. 2 GrdstVG liegt eine solche ungesunde Verteilung in der Regel vor, wenn die Veräußerung Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht. Das ist
LesenDer Verkauf mehrere Grundstücke – und die Genehmigungspflicht
Werden in einem Vertrag neben einem Waldgrundstück, dass zwar für sich genommen unter der in § 2 Abs. 3 Nr. 2 GrdstVG, § 1 AG M-V GrdstVG geregelten Genehmigungsfreigrenze von 2 ha liegt, noch weitere Grundstücke verkauft, von denen zumindest eines der Größe nach die Freigrenze übersteigt, also der Genehmigungspflicht
LesenGrunderwerbsteuer in der Flurbereinigung
Eine Landzuteilung im Flurbereinigungsverfahren ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. a GrEStG grunderwerbsteuerfrei, soweit der Wert der dem Teilnehmer bei Beendigung zugeteilten Grundstücke nicht den Wert der von ihm eingebrachten Grundstücke übersteigt. Dies gilt auch, wenn ein Teilnehmer der Flurbereinigung einerseits durch Landverzichtserklärung eines anderen
LesenVorläufige Besitzeinweisung – und der Streitwert
Die Streitwertfestsetzung richtet sich nach dem Interesse an der vorläufigen Maßnahme der Besitzeinweisung. Auch in diesem Fall ist der Wert entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach § 3 ZPO mit 20 % des Werts der betroffenen Grundstücksfläche zu bemessen . Eine Berücksichtigung von wirtschaftlichen Interessen, die über den unmittelbar
LesenGrundstücksverkehrsgenehmigung – Restitutionsansprüche und Amtshaftung
In den Schutzbereich der nach § 1 Abs. 2 GVO bestehenden, der Sicherung des Unterlassungsanspruchs nach § 3 Abs. 3 VermG dienenden Amtspflicht, eine Grundstücksverkehrsgenehmigung (nur) unter den dort näher bestimmten Voraussetzungen zu erteilen, ist nur der materiell restitutionsberechtigte Antragsteller einbezogen. Die Grundstücksverkehrsgenehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung dient der Sicherung des
LesenDie nicht eingehaltene Schriftform des Landpachtvertrages
Für die Einhaltung der Schriftform für einen Landpachtvertrag, der länger als zwei Jahre gelten soll, ist der gesamte Vertragsinhalt einschließlich aller Vereinbarungen, die Bestandteil des Vertrages sein sollen, formbedürftig. Dazu gehören die vollständige Bezeichnung der Vertragsparteien, des Pachtgegenstandes der Pachtzeit und der Höhe der Pachtzinsen. Für die Bezeichnung des Pachtgegenstandes
LesenDas im Flurbereinigungsverfahren aufgehobene Wegerecht
Ein im Flurbereinigungsverfahren aufgehobenen Wegerechts kann nicht im Wege der Grundbuchberichtigung wiederhergestellt werden. Ein Wegerecht kann im ordnungsgemäß durchgeführten und rechtskräftig abgeschlossenen Flurbereinigungsverfahren aufgehoben werden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 49 FlurbG. Für die Aufhebung ist die Zustimmung des Berechtigten nicht erforderlich . Ob die Voraussetzungen für die Aufhebung vorlagen ist
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