Vorsteueraufteilung zwischen landwirtschaftlicher Schweinezucht und gewerblicher Schweinemast

Ein Land- und Forstwirt, der einen -der Vorsteuerpauschalierung unterliegenden- landwirtschaftlichen Schweinezuchtbetrieb und daneben als Organträger einen -der Regelbesteuerung unterliegenden- gewerblichen Schweinemastbetrieb unterhält, muss die einzelnen bezogenen Eingangsleistungen und damit die entsprechenden Vorsteuerbeträge in die abziehbaren und die im Rahmen der Vorsteuerpauschalierung berücksichtigten aufteilen. Für die dem Prinzip der wirtschaftlichen Zurechnung

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Die Zuchtsau im Anlagevermögen

Wird für Tiere (hier: nicht aufgemästeter Zuchtsauen) des Anlagevermögens die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen, ist die Höhe der Gewinnminderung nicht durch einen zu erwartenden Schlachtwert begrenzt. Ist der Landwirt berechtigt, für die Zuchtsauen die Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch zu

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Genehmigung einer Schweinemastanlage

Die Außervollzugsetzung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung einer Schweinemastanlage kann nicht erfolgen, wenn die nach § 35 Abs. 1 BauGB notwendige ausreichende Erschließung des Vorhabens gesichert ist und keine schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB vom Vorhaben ausgehen; also eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht vorliegt. Mit

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Jedes einzelne Ferkel

“Wirtschaftsgut” i.S. des § 15a Abs. 1 und 2 UStG und des § 44 Abs. 1 UStDV ist bei Mastschweinen (Ferkeln), die für das Unternehmen bezogen worden sind, das einzelne Ferkel. Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut, das nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug

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Naturschutz gegen Schweinestall

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren dem Antrag eines anerkannten Naturschutzvereins stattgegeben, der sich gegen die Erweiterung eines Sauen- und Ferkelstalles im Landkreis Osnabrück gewandt hatte. Der Naturschutzverein hatte geltend gemacht, die dem Landwirt vom Landkreis Osnabrück erteilte Änderungsgenehmigung zur Erweiterung seiner Sauen- und Ferkelhaltung um ca. 75 Sauen

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Erweiterung eines Schweinestalls

Ein anerkannter Naturschutzverein kann sich gegen die einem Landwirt erteilte Erlaubnis zur Erweiterung eines Sauenstalls und Ferkelstalls mit dem Einwand wehren, diese Erweiterung des Schweinestalls verletze umweltrechtliche Vorschriften. In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Osnabrück entschiedenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hatte der Naturschutzverein geltend gemacht, die dem Landwirt vom Landkreis Osnabrück

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Geruchsprognose für den Schweinestall

Zu den Anforderungen an eine Geruchsprognose im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für einen Schweinestall im sog. Überschreitungsgebiet musste jetzt das Verwaltungsgericht Oldenburg in einem bei ihm anhängigen Verfahren Stellung nehmen – und versagte einen Anspruch auf die Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die geplanten Schweinemastställe: Rechtsgrundlage für die geltend gemachten Genehmigungsansprüche ist

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Immissionsschutzrechtliche Prüfung für Stallneubauten

Stallneubauten für die Schweinemast unterliegen einer erweiterten immissionsschutzrechtliche Prüfung. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Oldenburg die Klagen zweier Tierhalterinnen auf Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb je eines Schweinemaststalles mit rund 2.000 Tierplätzen abgewiesen. Die Klägerinnen beantragten Ende 2006 beim Landkreis Cloppenburg die Genehmigungen

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GIRL und die Schweinemast-Gerüche

In vielen Bundesländern wurde inzwischen die vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) erstellte Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL), im Langtitel „Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen” durch entsprechende Erlasse oder Verwaltungsvorschriften eingeführt, so auch in Nordrhein-Westfalen. Die Geruchsimmissions-Richtlinie dient der Erfassung und Beurteilung von Gerüchen als Immission nach § 3 BImSchG. In Nordrhein-Westfalen etwa löste

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Schweinemast mit Biogasanlage

Die Regelungen in § 1 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 der 4. BImSchV haben, wie aus dem Umkehrschluss von § 1 Abs. 4 der 4. BImSchV folgt, nur für solche Anlagenteile oder Nebeneinrichtungen Bedeutung, die nicht schon von sich aus nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind. Für die übrigen

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Schweinestall (neu) ./. Hotel (alt) = Landleben (heute)

Schweineställe und Hühnerställe und die von ihnen ausgehende Geruchsbelästigung sind Legende. Aber nicht immer zieht der Stall mit seinem einschlägigen Geruch den Kürzeren, etwa dann nicht, wenn der Schweinegeruch auf dem Lande ortüblich ist. So hat jetzt etwa das Verwaltungsgericht Hannover den Eilantrag eines Hotelbesitzers gegen die Baugenehmigung für einen

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Vorsteuerberichtigung für eine Schweinefütterungsanlage

Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut innerhalb von fünf Jahren nach der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist die Vorsteuer nach § 15a UStG zeitanteilig zu berichtigen. Für Grundstücke und ihre wesentlichen Bestandteile beträgt dieser Berichtigungszeitraum sogar zehn Jahren. Für Betriebsvorrichtungen, die als wesentliche Bestandteile auf Dauer

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Der Schlachtwert einer Zuchtsau – steuerlich gesehen

Ein Schweinezüchter ist nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts berechtigt, Zuchtsauen durch Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG auf einen Erinnerungswert von 1,00 € abzuschreiben. Nach § 6 Abs. 2 EStG können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig

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Abluftreinigungsanlage für Schweinestall

Ein Tierhalter kann eine bau- oder immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine kostengünstigere Abluftreinigungsanlage als Ersatz für die ursprünglich in seiner Genehmigung der Schweinemastanlage geforderte mehrstufige Abluftreinigungsanlage nur erlangen, wenn er nachweist, dass die begehrte Abluftreinigungsanlage in gleicher Weise schädliche Umwelteinwirkungen für die umliegende Wohnbebauung verhindert. Bei verbleibenden Tiergerüchen im Reingas ist

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