Grunderwerbsteuer für die freiwillige Baulandumlegung

Die unterschiedliche grunderwerbsteuerliche Behandlung von amtlicher und freiwilliger Baulandumlegung ist verfassungsgemäß. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, dass der Übergang von Grundeigentum anlässlich einer amtlichen Baulandumlegung nach den §§ 45 BauGB von der Grunderwerbsteuer ausgenommen, im Rahmen einer freiwilligen Baulandumlegung hingegen grunderwerbsteuerpflichtig ist.

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Zwangsweise Förderung des Weinabsatzes

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind jetzt mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Abgabe zur Finanzierung des Deutschen Weinfonds nach § 43 Abs. 1 WeinG sowie gegen die Erhebung der Sonderabgabe für die gebietliche Absatzförderung in Rheinland-Pfalz nach § 2 des rheinland-pfälzischen Absatzförderungsgesetzes Wein (AbföG Wein Rh.-Pf.). Das Bundesverfassungsgericht befand, dass sowohl

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Der Wolf war nicht der Täter

Offensichtlich gibt es nicht nur “Problembären” sondern in einigen Landstrichen Deutschlands auch “Problemwölfe”. Eine Entschädigung für gerissenes Vieh gibt es freilich nur, wenn zweifelsfrei ein Wolf hierfür verantwortlich war. Demgemäß lehnte jetzt das Verwaltungsgericht Dresden einen Schadensausgleich für eine Landwirtin ab, die einen Wolf für ein gerissenes Kalb verantwortlich machte.

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Schöne neue Gentechnik

Das Bundesverfassungsgerichts hat heute sein Urteil in dem Normenkontrollverfahren der Landesregierung von Sachsen-Anhalt gegen Bestimmungen des “Gesetzes zur Regelung der Gentechnik” (GenTG) über die Begriffsbestimmungen „gentechnisch veränderter Organismus“ und „Inverkehrbringen“ (§ 3 Nummern 3 und 6 GenTG), das Standortregister (§ 16a GenTG), den Umgang mit in Verkehr gebrachten Produkten und

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