Klimastabile Mischwälder, resilient gegen Sturm, Schädlingsbefall und Trockenheit, zählen zu den wichtigsten Faktoren um der Klimakrise zu begegnen. Daher unterstützt das Land Niedersachsen Waldbesitzende beim Umbau ihrer Wälder. Über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land Niedersachsen“ (Waldbau-Richtlinie) können wieder bis zum 15. November Förderanträge bei der Landwirtschaftskammer gestellt werden.

Jetzt wird unter anderem die Pflanzung der Herbst- und Winterkulturen geplant. Das ist ein guter Zeitpunkt, um den klimagerechten Waldumbau voranzubringen. Ziel der Landesregierung ist es, die Waldbesitzerinnen und Walbesitzer zu unterstützen, ihre Flächen zukunftsfest umzubauen und nachhaltig zu bewirtschaften. Insgesamt stehen bis zu 14 Millionen Euro zur Verfügung.
Förderfähig sind unter anderem die Erstaufforstung, die naturnahe Waldbewirtschaftung – etwa durch Kulturbegründung, Pflege oder Bodenschutzmaßnahmen – sowie Investitionen in die forstwirtschaftliche Infrastruktur. Auch Waldrandgestaltungen oder die Nachbesserung bestehender Kulturen können bezuschusst werden.
Anträge können Personen und Verbände mit Besitz land- und forstwirtschaftlicher Flächen in Niedersachsen, kommunale Körperschaften wie Städte und Gemeinde und anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse stellen.
Die Förderung wird als anteiliger Zuschuss zu den Kosten ab einem Mindestbetrag (Bagatellgrenze) von 1.000 €, bzw. 500 € für die Jungbestandspflege, gewährt.
Alle wichtigen Informationen zur Förderung nach der Waldbau-Richtlinie gibt es online auf der Website der Agrarförderung Niedersachsen.
Ab Januar 2026 wird eine überarbeitete Fassung der Waldbaurichtlinie gelten.








