Die Herstellungskosten eines Güllekellers gehören zu den Gebäudeherstellungskosten, soweit die Bauteile des Kellers auch dem darüber liegenden Gebäude dienen.
Die Zuordnung von betrieblichen Aufwendungen zu den Gebäudeherstellungskosten und zu Betriebsvorrichtungen erfolgt auch ertragsteuerlich nach den Grundsätzen des § 68 BewG…
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