Wird eine Beihilfe wegen einer Unregelmäßigkeit zusätzlich gekürzt, so hat die Rückforderung der Beihilfe nicht nur in Ansehung der Kürzung, sondern insgesamt Sanktionscharakter. Mit der Rückforderung kann die Behörde gleichzeitig auch eine Verzinsung der ausgezahlten Subventionen anordnen, dies allerdings nur …
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