Bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über landwirtschaftliche Flächen ist der Käufer nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht verpflichtet, Zahlungsansprüche nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz, die ihm im Hinblick auf die Bewirtschaftung dieser Flächen zugeteilt worden sind, an den Verkäufer oder …
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