Die Genossenschaftsanteile eines Landwirts

Genossenschaftsanteile können gewillkürtes Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sein, wenn sie objektiv geeignet sind, den Betrieb zu fördern. Ein derartiger Förderzusammenhang kann bestehen, wenn es sich um eine Beteiligung an einem Unternehmen handelt, mit dem der land- und forstwirtschaftliche Betrieb typischerweise Geschäftsbeziehungen unterhält.

Die Genossenschaftsanteile eines Landwirts

Bundesfinanzhof, Urteil vom 23. September 2009 – IV R 14/07