Die Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Sportpferd unterliegt nicht dem ermäßigten (7%), sondern dem regulären (19%) Umsatzsteuersatz.
Nach § 12 Abs. 1 UStG betrug die Steuer für jeden steuerpflichtigen Umsatz im Jahr 2006 16 % und in den Jahren ab …
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