Ob ein Fahrzeug für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer als land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine einzuordnen ist, ist anhand aller objektiven Merkmale des Fahrzeugs festzustellen. Wesentliches Merkmal einer land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschine ist -neben ihrer Eignung und Bestimmung zur Fortbewegung von Lasten durch …
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