Aus der Tatsache, dass der Vermögensübergeber bis zum Tod seiner Frau die laut Übergabevertrag geschuldete Vollverköstigung nicht in Anspruch genommen hat, kann nicht auf einen fehlenden Rechtsbindungswillen des Übernehmers geschlossen werden.
Im Urteil in BFHE 209, 91, BStBl II 2005, …
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