Die Kosten für die Beseitigung von auf Feldern hinterlassenem Fräsgut hat die Gemeinde dem Eigentümer der Felder zu erstatten, wenn die von einer Gemeinde beauftragte Privatfirma das beim Säubern von Wirtschaftswegen anfallende Fräsgut dort hinterlassen hat.
So hat das Verwaltungsgericht …
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