Landwirtschaftliche Nutzung i.S. von § 13 Abs. 4 Buchst. b HöfeO ist die Bodenbewirtschaftung und die mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung, um pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen; die Zurverfügungstellung von Flächen für die Gewinnung von Windenergie fällt, so der …
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