Bei der Genehmigungsentscheidung nach §§ 2 Abs.1, 9 GrdstVG sind neben der Förderung der Eigenlandausstattung von Land- und Forstwirten gleichrangig auch andere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung zu beachten, wie z.B. Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes oder sonstige andere Ziele, die für …
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