Landwirtschaft im Sinne der Höfeordnung

Landwirtschaftliche Nutzung i.S. von § 13 Abs. 4 Buchst. b HöfeO ist die Bodenbewirtschaftung und die mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung, um pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen; die Zurverfügungstellung von Flächen für die Gewinnung von Windenergie fällt, so der …

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Hoferben und die Geschwister

Geschwister von Hoferben müssen nicht immer leer ausgehen, wie eine aktuelle Entscheidung des Landwirtschaftssenats des Oberlandesgerichts Oldenburg zeigt, der jetzt hat entschieden, dass Pacht- und Nutzungsentgelte, die ein Hoferbe für Windenergieanlagen auf seinem Grundstück erzielt, nachabfindungspflichtig sind.

Das OLG hatte …

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