Die Kündigung eines Landpachtverhältnisses nach § 594e Abs. 2 S. 1 BGB wegen Zahlungsverzugs setzt grundsätzlich nicht voraus, dass vor Ausspruch der Kündigung eine Abmahnung bzw. Fristsetzung zur Zahlung ausgesprochen wird.
Dem Wortlaut der Norm ist ein solches Erfordernis nicht …
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