Die Erklärung der außerordentlichen Kündigung eines Landpachtverhältnisses muss innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Eintritt des Kündigungsgrundes und dessen Kenntnis bei dem Kündigungsberechtigten dem anderen Teil zugehen, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem der Landpachtvertrag im November …
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