Zwangsentnahme erbbaurechtsbelasteter Grundstücke

In früheren Wirtschaftsjahren aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommene erbbaurechtsbelastete Grundstücke bleiben bei der Berechnung, ob die spätere Bestellung weiterer Erbbaurechte zu einer Überschreitung der Unschädlichkeitsgrenze von 10% der landwirtschaftlichen Flächen geführt hat, unberücksichtigt.

Die Vereinbarung eines verbilligten Erbbauzinses zwischen dem …

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Unternehmereigenschaft durch Wiesenmähen

Durch das (hier: zweimal) jährlich erfolgte Mähen (-lassen) seiner etwa 0,4 ha großen Wiese ist der Weiseneigentümer (nur) im unfallversicherungsrechtlichen Sinne landwirtschaftlicher Unternehmer. Daher war er 1980 zu Recht (selbst versichertes) und beitragspflichtiges Mitglied der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft geworden und ist …

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Aktivierung des Feldinventars

Ein Landwirt, der das Feldinventar aktiviert hat, ist daran grundsätzlich auch für die Zukunft gebunden und hat keinen Anspruch darauf, aus Billigkeitsgründen zu einem Verzicht auf die Bewertung wechseln zu können.

Ermittelt ein Land- und Forstwirt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich, …

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Brennrechte als Wirtschaftsgut

Brennrechte sind als bilanzierungsfähige immaterielle Wirtschaftsgüter zu erfassen. Sie sind verkehrsfähig – die selbständige Bewertungsfähigkeit wird durch die allgemeine Verkehrsanschauung bei Brennrechten anerkannt – und erfüllen die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Wirtschaftsguts. Unabhängig davon genügt für die Anerkennung als …

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