Die Entnahme einer Ferienwohnungen einschließlich des dazugehörenden Grund und Bodens aus einem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen ist steuerpflichtig. Die Steuerbefreiungsvorschriften des § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 und des § 13 Abs. 5 EStG kommen in diesem Fall nicht zur …
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