Die Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs kann eine nach § 1 Abs. 1 AnfG anfechtbare Rechtshandlung darstellen.
Weggegeben und deshalb im Falle einer erfolgreichen Anfechtung vom Pächter dem Gläubiger nach § 11 Abs. 1 AnfG zur Verfügung zu stellen …
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