Wer Tieren erhebliche oder länger anhaltende Schmerzen, Leiden und erhebliche Schäden zufügt, verstößt gegen die allgemeinen Vorschriften zur Tierhaltung und erfüllt die Voraussetzungen für ein Haltungs- und Betreuungsverbot von landwirtschaftlichen Nutztieren.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Magdeburg in dem …
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