Es wird nicht automatisch für sämtliche tatsächlich an die Stärkehersteller gelieferten Kartoffeln eine Beihilfe für Erzeuger von Stärkekartoffeln nach der EG-Verordnung Nr. 1782/2003 gewährt. Die Beihilfe wird maximal für die Menge an Kartoffeln – ausgedrückt in Stärkeäquivalent – gewährt, für …
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