Zuckerrübenlieferrechte sind, wie der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil bestätigt, abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter. Das gilt unabhängig davon, ob sie an den Betrieb oder an Aktien gebunden sind. Eine Schätzung der Nutzungsdauer auf zehn Jahre ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht …
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