Die Gewerbetreibende ist durch die auf 0 € lautenden, gesonderten und einheitlichen Feststellungsbescheide beschwert, wenn die Feststellung einer unzutreffenden Einkunftsart eine Rechtsverletzung i.S. des § 40 Abs. 2 FGO darstellt .
Dabei ist nicht zu ermitteln, wie sich die Einkommensteuer …
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