Besonderheiten des Finanz- und Rechnungswesens in der Landwirtschaft

Die Landwirtschaft wird häufig als privilegierte Steuerklasse beschrieben. Wir wollen in diesem Artikel werturteilsfrei schreiben und überlassen das Thema unseren Lesern und Leserinnen. Dennoch bleibt unbestritten, dass auch ein landwirtschaftlicher Betrieb seinen Aufgaben im Betriebs-, Finanz- und Rechnungswesen treu bleiben muss.

Besonderheiten des Finanz- und Rechnungswesens in der Landwirtschaft

Schließlich handelt es sich um ein auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen, welches nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt werden muss. Zu diesem Zweck müssen Sie als Landwirt auch in ihrem eigenen Interesse auf die Richtigkeit der Zahlen achten. Gerade in einem landwirtschaftlichen Betrieb ist man bei seinem Angebot auch auf die Hilfe von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen angewiesen. Ihre Mitarbeiter werden an jedem 1. Eines Monats eine Gehalts- und Lohnabrechnung fordern.

Korrektheit der Berechnung der Zahlen wichtig

Sie stellt den Ausweis für die Richtigkeit der berechneten Lohnausgaben dar. Nur sehr wenige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden sich allerdings die Mühe machen, Ihre Abrechnung jeden Monat zu kontrollieren. Sollten Sie die Abrechnung aber dennoch an einen Interessensverband vorlegen, dann sollte die Richtigkeit bestätigt werden. Garantiert wird die Richtigkeit durch eine solide Lohnbuchhaltung. Diese wird aber auch als Grundlage für die Kalkulation wahrgenommen. Natürlich ist sie nicht die alleinige Komponente für die Kalkulation des Preises für Ihre angebotenen Produkte. Man müsste noch Ausgaben für Miete, Heizung, die Anschaffung von landwirtschaftlichen Maschinen und ähnlichen Produkten heranziehen. Man erkennt bereits anhand dieses einfachen Beispiels die Komplexität des gesamten Finanz- und Rechnungswesens innerhalb eines landwirtschaftlich geführten Betriebes.

Besonderheiten in der Landwirtschaft beachten

Es wurde einleitend auf die Besonderheiten im Betriebs- und Rechnungswesen in der Landwirtschaft verwiesen. Vor allem gibt es bestimmte Gesetze, die eine besondere Abrechnung verlangen. Dazu muss auch die Gehaltsabrechnung, die Berechnung der Sozialversicherung und auch der Lohnsteuer diesen Gesetzen unterworfen werden. Man muss also bereits bei der Lohnabrechnung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf diese Besonderheiten achten. Hier sind also viele Details zu klären. Wenn man die Lohnbüros der externen Dienstleister näher betrachtet, dann lassen sich viele Spezialisten erkennen. Sie werden im Jahr mehrmals geschult, damit die Spezialisten auch den Bedürfnissen dieser Branche gerecht werden können. Auf dem Fachgebiet der Entgeltabrechnung ändern sich auch die gesetzliche Grundlage mehrmals. Oft sind gerade in dieser Branche viele Veränderungen zu entnehmen.