Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer geschützten Ursprungsbezeichnung müssen sich aus der Produktspezifikation ergeben.
Für die Auslegung des Begriffs „Rebfläche“ im Sinne der Produktspezifikation für die geschützte Ursprungsbezeichnung „Rheinhessen“ kann nicht auf die Vorschriften des Landes Rheinland-Pfalz zurückgegriffen werden.
Nach …
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