Zum 1. Januar 2026 tritt in Niedersachsen die überarbeitete Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Kraft. Waldbesitzende können ab dem neuen Jahr über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) Anträge stellen. Mit ihrem Förderrahmen soll die Richtlinie einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Sicherung der vielfältigen Waldfunktionen leisten.

Die neue Richtlinie soll auf eine praxisnahe und zukunftsgerichtete Ausgestaltung der Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen setzen, ökologische Verantwortung mit wirtschaftlichen Aspekten verbinden und hierdurch gezielte Anreize für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung schaffen.
Die Förderung umfasst ein breites Spektrum an Maßnahmen, die den Wald als Lebensraum, Wirtschaftsfaktor und Klimaschützer stärken sollen. Dazu zählen unter anderem:
- Klimagerechter Waldumbau und Wiederaufforstung nach Schadereignissen
- Jungbestandspflege zur Stabilisierung und Förderung standortgerechter Baumarten
- Erstaufforstung
- Pflege und Entwicklung von Waldrändern
- Bodenschutzkalkung zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit
- Investitionen in die forstwirtschaftliche Infrastruktur, z. B. Wegebau oder Lagerplätze
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Umstellung der Waldentwicklungstypen auf neue Förderverjüngungstypen und die damit einhergehende Baumartenzusammensetzung. Diese greift eine geeinte Forderung der Partner des Niedersächsischen Wegs auf. Noch stärker als bisher werden die europäischen Laubbäume in das Zentrum der forstlichen Verjüngung gesetzt. Zudem wurde das Thema Waldbrandprävention verstärkt: Förderungen für die Errichtung von Löschwasserentnahmestellen sind beispielsweise nun in waldbrandgefährdeten Gebieten möglich. Nicht zuletzt wurde seitens der Landesregierung eine kontinuierliche und sichere Abrufbarkeit der Fördergelder durch eine dreijährige Planung sichergestellt. Hierdurch werden bürokratische Hürden abgebaut, die Pflanzungen oder andere forstliche Maßnahmen in der Planung erschwert hatten.








