Zahlungen der EU-Beitrittsländer

Die Entscheidung der Kommission der Europäischen Union, neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft die Beträge für die Beseitigung der am Tag ihres Beitritts zur Union in ihrem Hoheitsgebiet bestehenden Überschüsse an landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Rechnung zu stellen, verstößt gegen die Akte über den Beitritt dieser Staaten. So die Entscheidung des Gerichts

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Veräußerung von GAP-Zahlungsansprüchen

Die Veräußerung von Zahlungsansprüchen (ohne Fläche), die einem Landwirt aufgrund der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP-Reform) zugewiesen worden waren, unterliegt der Umsatzbesteuerung. Sie ist nicht gemäß § 24 UStG nach Durchschnittssätzen zu besteuern und ist auch nicht nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG steuerfrei. Der

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