Eine Veränderungssperre, mit der eine Stadt eine positive Planungskonzeption – u.a. durch die Steuerung der Ansiedlung und Erweiterung von Tierhaltungsanlagen – und ihre Ausrichtung als Heilkur- und naturnahen Tourismusort sichert, ist rechtmäßig. Mit dieser Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall den Normenkontrollantrag eines Landwirts aus Oberbaldingen
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