Wird ein auf einem Parkplatz im Stadtwald abgestellter Wagen durch einen abbrechenden Ast beschädigt wird, kann die Stadt hierfür schadensersatzpflichtig sein. Das gilt zumindest für das Land Rheinland-Pfalz, nach dessen Landeswaldgesetz die Verkehrssicherungspflicht den Waldeigentümer obliegt.
In dem hier vom …
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