Mit dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm können in Niedersachsen Junglandwirte einen besonderen Bonus bekommen und auch Neueinsteiger in die Landwirtschaft sind jetzt förderfähig.

Vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist das Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) neu ausgerichtet worden. Ziel des seit dem 1. Oktober 2014 neuen Antragsverfahren für landwirtschaftliche Betriebe ist es, eine wettbewerbsfähige, aber gleichzeitig nachhaltige und tiergerechte Landwirtschaft zu fördern. Gefördert wird auch ein Höchstmaß an Tierschutz. Erstmalig können auch mobile Hühnerställe bezuschusst werden, das Mindestantragsvolumen wurde auf 20.000 Euro abgesenkt. Besonders tiergerechte Haltungssysteme können zudem mit einem erhöhten Fördersatz versehen werden. Außerdem können auch sonstige Investitionen, die besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz erfüllen, gefördert werden.
Kernstück des Programms ist die Bindung der Tierhaltung an die Fläche. Betriebe, die in den Genuss einer Förderung kommen wollen, dürfen maximal zwei Großvieheinheiten (GV) pro Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche halten. Darüber hinaus ist die AFP-Förderung auch mit der Vorgabe einer neunmonatigen Güllelagermöglichkeit verbunden. Hiermit soll eine Verwertung der Gülle, die sich ausschließlich am Bedarf der Pflanzen orientiert, gewährleistet werden. Es werden ausschließlich moderne bäuerliche Betriebe gefördert, die nicht mehr als 300 Rinder, 1.500 Mastschweine oder zum Beispiel 15.000 Legehennen halten.
Das Antragsverfahren läuft noch bis Ende Oktober 2014. Für Antragsteller gilt eine Einkommensobergrenze. Sie darf im Mittel der letzten drei Wirtschaftsjahre zum Beispiel bei Verheirateten 180.000 Euro nicht überschreiten (positive Einkünfte). Für Landwirte, die jünger als 40 Jahre sind und den Betrieb erst innerhalb der letzten fünf Jahre übernommen haben, erhöht sich der AFP-Zuschuss um 10 Prozent bis zu einer Obergrenze. Mit Unternehmen, die innerhalb der letzten zwei Jahre gegründet wurden, werden erstmalig auch Existenzgründer gefördert.
Insgesamt stehen in dem Programm 10 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Auswahl der zu fördernden Projekte – sofern sie alle Voraussetzungen erfüllen – erfolgt nach einem Punktesystem. In erster Linie berücksichtigt werden Maßnahmen mit besonders hohen Standards tiergerechter Haltung. Außerdem erhalten zum Beispiel innovative Projekte, Betriebe des ökologischen Landbaus und Direktvermarkter Zusatzpunkte. Auch Stallbauten in Regionen mit geringer Tierhaltungsdichte bekommen Boni.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Mitteilung vom 13. Oktober 2014