Gurkenernte ohne Erntehelfer in Quarantäne***

Eine vollständige häusliche Quarantäne als Schutzmaßnahme gegenüber einer weiteren Verbreitung von SARS-CoV-2 gegenüber eines Gemüsebauern und seinen zum Teil negativ auf Corona getesteten Erntehelfern ist ermessensgerecht und verhältnismäßig.

Gurkenernte ohne Erntehelfer in Quarantäne***

 

Mit dieser Begründung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Ziel des Antrags war der Einsatz der negativ auf Corona getesteten Erntehelfer in einem Betrieb. Den Antrag hat ein niederbayerischer Landwirt gestellt, dessen Schwerpunkt im Anbau von Obst und Gemüse liegt.  Etwa 470 Personen befinden sich derzeit als Erntehelfer auf seinem Anwesen. Bei einer ersten Reihentestung auf SARS-CoV-2 kam es am 25. Juli 2020 bei 174 Personen zu positiven Befunden, fast 300Personen wurden negativ getestet. Aufgrund einer Anordnung des Landratsamtes Dingolfing-Landau standen die Erntehelfer in der Folge unter vollständiger häuslicher Quarantäne. Sie durften daher auch nicht zur Ernte und Feldarbeit im Betrieb des Antragstellers eingesetzt werden. Bei einer zweiten Reihentestung kam es am 31. Juli 2020 auch bei 52 weiteren der zunächst negativ getesteten Personen zu positiven Testergebnissen. Nach Meinung des Antragstellers sei der Einsatz der negativ getesteten Erntehelfer dringlich, weil die Haupterntezeit der Einlegegurke nur bis Mitte August dauere. So sei zu befürchten, dass ohne die Erntehelfer mit einem Totalausfall der diesjährigen Gurkenernte zu rechnen sei, der für den Antragsteller existenzbedrohend sei.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof konnte diese Argumentation nicht nachvollziehen. Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs durfte das Landratsamt auf Grundlage des Infektionsschutzrechts eine vollständige häusliche Quarantäne als Schutzmaßnahme gegenüber einer weiteren Verbreitung von SARS-CoV-2 anordnen. Die behördliche Entscheidung sei ermessensgerecht und verhältnismäßig. In seiner Entscheidung betont der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass die vollständige Isolation der Erntehelfer  insbesondere erforderlich sei, um die unkontrollierte Weiterverbreitung des Virus zu stoppen. Vor dem Hintergrund, dass von SARS-CoV-2 eine große Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe ausgehe, sei die Behördenentscheidung trotz der gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen für den Antragsteller auch angemessen.

Aus diesen Gründen ist der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt worden.

 

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. August 2020 – RN 14 E 20.1311